Vorstand

Aufgaben:

Der Vorstand erledigt die laufenden Angelegenheiten des Bezirksverbands und ist nach den Bestimmungen des Heilberufe-Kammergesetzes (HKaG) zuständig für:
- die Durchführung des Rügeverfahrens
- den Antrag auf Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens.

Organe:

Der Vorstand des Bezirksverbands besteht aus einem nach Maßgabe der Satzung des Kreisverbands bestimmten Vertreter eines jeden Kreisverbands und den aus der Mitte der Bezirksversammlung zu wählenden ersten und zweiten vorsitzenden Vorstandsmitgliedern. Lt. Satzung aller niederbayerischer Kreisverbände vertritt den Kreisverband das erste vorsitzende Vorstandsmitglied, bei dessen Verhinderung das zweite vorsitzende Vorstandsmitglied.

Der Vorstand wird auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Am 14. Juni 2023 wurden das erste und zweite vorsitzende Vorstandsmitglied des Ärztlichen Bezirksverbandes Niederbayern gewählt:

Johann Ertl

Johann Ertl

1. Vorsitzender
Allgemeinarzt, Salching
2. Vorsitzender des ÄKV Straubing
Delegierter des ÄKV Straubing zur BLÄK
Dr. Med. Erwin Schneider

Dr. Med. Erwin Schneider

2. Vorsitzender
Allgemeinarzt, Niederviehbach
Delegierter des ÄKV Dingolfing-Landau zur BLÄK