Berufsrecht

Der Ärztliche Bezirksverband Niederbayern ist zuständig für die Berufsaufsicht.

Erhält er Kenntnis vom Vorwurf des Verstoßes eines Arztes gegen Berufspflichten, so obliegt ihm die Ermittlung und gegebenenfalls Entscheidung über die Erhebung einer berufsrechtlichen Maßnahme.

Das Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) sieht folgende Sanktionsmöglichkeiten vor

Art. 38 Abs. 1 HKaG Rüge oder Rüge mit Geldbuße bis 5.000 €.

Art. 39 Abs. 1 HKaG Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens, in dem erkannt werden kann auf (Art. 67 Abs. 1 HKaG):

- Verweis
- Geldbuße bis 100.000 €
- Entziehung der Delegierteneigenschaft oder der Mitgliedschaft oder eines Amts in Organen der Berufsvertretung
- Entziehung der Wählbarkeit zum Delegierten oder in Organe der Berufsvertretung bis zur Dauer von fünf Jahren