Meldewesen

Neuanmeldung

Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich – spätestens innerhalb eines Monats – bei der für ihn zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband oder Kreisverband) anzumelden.

Meldeordnung Meldebogen

Zuständig ist die Meldestelle, in deren Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung.

Nach der zuständigen Meldestelle können Sie hier suchen!

Zur Anmeldung ist ein Meldebogen auszufüllen. Diesen können Sie direkt in der Geschäftsstelle des Ärztlichen Bezirksverbandes oder des Ärztlichen Kreisverbandes anfordern oder von der Internetseite der Bayerischen Landesärztekammer oder des Ärztlichen Bezirksverbandes herunterladen. Selbstverständlich können Sie das Meldeformular auch direkt bei der Meldestelle vor Ort ausfüllen.

Um Ihnen und den Meldestellen die Arbeit zu erleichtern, können Sie das Meldeformular von diesen Seiten downloaden, am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und danach mit den erforderlichen Unterlagen (Originale oder amtlich beglaubigte Kopien) an die zuständige Meldestelle weiterleiten.

Wichtig: Da die Meldestelle neben Ihren Unterlagen auch Ihre Originalunterschrift benötigt, ist es nicht möglich das Formular per Internet oder Email an die Meldestelle zu schicken.

Erforderliche Unterlagen:

- Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis nach § 10 Bundesärzteordnung
- ggf. auch weitere Urkunden, wie z. B. Promotionsurkunde oder Facharzturkunde
- ggf. Einbürgerungsurkunde oder Kopie vom Reisepass oder Personalausweis

Ab- & Änderungsmeldung

Wenn sich Ihre persönlichen Meldedaten wie z. B.:

  • Name (Namensänderung nur mit Vorlage der Urkunde)
  • Titel (nur mit Vorlage amtlich beglaubigter Kopie/n der Urkunde/n)
  • Privatadresse
  • Arbeitgeber
  • Art der Tätigkeit (z. B. Assistenzarzt, Oberarzt, Weiterbildungsassistent, keine Tätigkeit)
ändern, bitten wir Sie, uns diese schriftlich mit konkretem Datum der Änderung unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen mitzuteilen.