Beglaubigung von Urkunden

Der Ärztliche Bezirksverband Niederbayern und die Ärztlichen Kreisverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, führen ein Dienstsiegel und sind berechtigt, nach Vorlage der Originalurkunden amtliche Beglaubigungen auszustellen, sofern diese zur Vorlage bei einer Behörde oder für Kammerzwecke benötigt werden (Art. 33 Abs. 1,2 und 4 BayVwVFG i.V. mit der Beglaubigungsverordnung).